© 2025 martini + schleicher Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG | Steuerberater in Berlin Adlershof 
 
 
 
  
Ausländische Künstler, Sportler, Autoren
  und deren Veranstalter haben besondere steuerliche Verpflichtungen. Sind die betreffenden 
  Personen nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so muss von bestimmten Honoraren ein 
  Steuerabzug einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt werden.
  Folgende Einkünfte unterliegen einem besonderen Steuerabzug: 
  Vergütungen für die
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  Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, 
  Journalist oder Bildberichterstatter einschließlich der Vergütungen für künstlerische, 
  sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen.
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  Vergütungen für die Nutzung beweglicher Sachen oder für die Überlassung der Nutzung 
  oder des Rechts auf Nutzung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und des 
  so genannten Know-how.
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  Aufsichtsratvergütungen
  Veranstalter haften für rechtswidrig unterlassene Steuerabzüge.
  Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und vertreten Sie gegenüber den 
  Finanzbehörden und Gerichten.
  Oft können Honorare für die Empfänger optimiert werden, wenn von 
  Veranlagungswahlrechten Gebrauch gemacht wird.
 
 
  
  
 
 
 
  
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
  
Weitere Informationen zum Internationalen Steuerrecht:
 
 
 
 
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